Geflügel aus Geflügelpest-Sperrbezirken oder Geflügelpest-Beobachtungsgebieten darf nicht auf den Markt verbracht werden. Für den Fall, dass Obergünzburg zum Zeitpunkt des Marktes in einem Geflügelpest-Sperrbezirk oder Geflügelpest-Beobachtungsgebiet liegen sollte, dürfen Geflügel und Vögel jeglicher Art nicht auf den Markt verbracht werden.
Ausländische Anbieter von Tieren benötigen zusätzlich ein vom Amtstierarzt ausgestelltes EU-Gesundheitszeugnis, das den Auftrieb der Tiere aus einem seuchenfreien Herkunftsland/-gebiet bestätigt!
Gewerblichen Anbietern ist der Zugang zum Marktgelände nur nach vorheriger Absprache mit der Marktleitung gestattet!
IMPF- UND GESUNDHEITSZEUGNISSE SIND AM EINLASS (ALS KOPIE) DER MARKTLEITUNG ZU ÜBERLASSEN! ANLIEFERERN OHNE ENTSPRECHENDE ZEUGNISSE IST DER ZUTRITT ZUM MARKTGELÄNDE UNTERSAGT!
Monatsversammlungen
Jeden 1. Samstag des Monats,
20.00 Uhr im Vereinsheim
Monatsmarkt
Jeden 1. Sonntag des Monats,
08-11.00 Uhr am KLZV-Vereinsgelände
Impfstoffausgabe Geflügel (auch für Nichtmitglieder)
Nächster Termin: Samstag, 27. Juli 2024, 08.00 Uhr am KLZV-Vereinsgelände
Hinweis: Bitte bringen Sie ein geeignetes Gefäß (z. B. sauberes Glas) zum Abfüllen und Transport des Impfstoffes mit!