Voraussetzungen für den Auftrieb von Tieren

 - LT. BESCHEID DES LANDRATSAMTES OSTALLGÄU / BEHÖRDE FÜR GESUNDHEIT, VETERINÄRWESEN, ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ VOM 10.04.2024 -

 

  • Sämtliches Geflügel: Klinische tierärztliche Untersuchung im Herkunftsbestand längstens fünf Tage vor der Veranstaltung
  • Enten und Gänse: Virologische Untersuchung längstens sieben Tage vor der Veranstaltung oder amtstierärztlicher Nachweis der Sentinelhaltung  
  • Hühner und Truthühner: Impfnachweis (vierteljährlich) gegen Newcastle-Disease
  • Tauben: Impfnachweis (jährlich) gegen Paramyxovirose

 

Geflügel aus Geflügelpest-Sperrbezirken oder Geflügelpest-Beobachtungsgebieten darf nicht auf den Markt verbracht werden. Für den Fall, dass Obergünzburg zum Zeitpunkt des Marktes in einem Geflügelpest-Sperrbezirk oder Geflügelpest-Beobachtungsgebiet liegen sollte, dürfen Geflügel und Vögel jeglicher Art nicht auf den Markt verbracht werden.

  • Zuchtkaninchen: Impfnachweis gegen RHD
  • Schlachtkaninchen: Kein Impfnachweis, getrennte Aufstallung zu Zuchtkaninchen

 

Ausländische Anbieter von Tieren benötigen zusätzlich ein vom Amtstierarzt ausgestelltes EU-Gesundheitszeugnis, das den Auftrieb der Tiere aus einem seuchenfreien Herkunftsland/-gebiet bestätigt!

 

Gewerblichen Anbietern ist der Zugang zum Marktgelände nur nach vorheriger Absprache mit der Marktleitung  gestattet!

 

IMPF- UND GESUNDHEITSZEUGNISSE SIND AM EINLASS (ALS KOPIE) DER MARKTLEITUNG ZU ÜBERLASSEN! ANLIEFERERN OHNE ENTSPRECHENDE ZEUGNISSE IST DER ZUTRITT ZUM MARKTGELÄNDE UNTERSAGT!


Marktordnung

  1. Auf dem Markt dürfen ausschließlich Kaninchen, Tauben, Geflügel und Ziervögel (Meerschweinchen nur bei Umgebungstemperaturen höher 10 °C; Mäuse und Ratten nur bei Umgebungstemperaturen höher 15 °C) angeboten werden. Hunde, Katzen, kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen u. ä.), Klauentiere, sämtliche Huftiere, Chinchillas sowie Hamster dürfen weder auf den Markt verbracht noch dort verkauft werden.
  2. Jeder Verkäufer darf maximal 30 Tiere auf dem Markt zum Verkauf anbieten.
  3. Küken dürfen wegen deren besonderer Bedürfnisse (insbesondere an die Umgebungstemperatur) nicht angeboten werden.
  4. Angebotene Kaninchen müssen mindestens 8 Wochen alt und futterfest sein.
  5. Meerschweinchen unter 200 g Körpergewicht dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden; die Jungtiere müssen futterfest sein.
  6. In der Ausstellungshalle sowie im Außenzelt besteht Rauchverbot.
  7. Gestresste, verletzte, geschwächte, abgemagerte oder kranke Tiere, hochträchtige Tiere, Muttertiere in Geburt, säugende Muttertiere, noch nicht entwöhnte Jungtiere, die auf Fürsorge ihrer Elterntiere angewiesen sind, sowie Tiere, bei denen ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz festzustellen ist (z. B. Qualzuchten) oder Tiere mit Verhaltensauffälligkeiten, dürfen nicht angeboten werden.
  8. Unverträgliche Tiere, sowie erwachsene Tiere und bereits abgesetzte Jungtiere sowie Tiere verschiedener Arten dürfen nicht in einem Behältnis gemeinsam untergebracht oder transportiert werden
  9. Das Anbieten von Tieren im Freien ist verboten.
  10. Das Anbieten von Tieren in Transportbehältnissen ist verboten.
  11. In Transportbehältnissen ist für zuträgliche klimatische Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, ausreichender Luftaustausch) zu sorgen. In den Transportbehältnissen muss den Tieren ein ungehindertes Umdrehen, Abliegen, Liegen, Aufstehen und Stehen möglich sein. In einem Transportbehältnis darf nur eine Tierart transportiert werden. Jeder Anbieter hat eine ausreichende Anzahl geeigneter Transportbehältnisse (stabil, ausreichend groß, ausreichend belüftet) bereit zu halten.
  12. Unverträgliche Tiere sowie erwachsene Tiere und Jungtiere und Tiere verschiedener Arten dürfen nicht in einem Käfig gemeinsam untergebracht werden.
  13. Tiere dürfen nicht an Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.
  14. Sozial lebende Tiere (z. B. Unzertrennliche) sind mindestens paarweise abzugeben
  15. An jedem Stand ist ein gut lesbares Schild mit Name und Adresse des Anbieters anzubringen.
  16. Beim Anbieten von Haustierrassen mit besonderen Ansprüchen ist jeder Käfig mit einem gut lesbaren Schild mit folgenden Angaben zu versehen: Deutscher (evtl. wissenschaftlicher) Name, Haltungs- und Fütterungshinweise. Das Schild ersetzt nicht die fachkundige Beratung durch den Verkäufer. Bitte beachten Sie dazu die Merkblätter zur rassespezifischen Tierhaltung. Verkäufer und Käufer sind dazu verpflichtet, ihre Kontaktdaten gegenseitig auszutauschen.
  17. Allen auf dem Markt befindlichen Tieren ist jederzeit Zugang zu artgemäßem Futter und Frischwasser in ausreichender Qualität zu gewähren. Meerschweinchen ist ständig frisches Heu anzubieten. Kaninchen ist ständig Raufutter anzubieten. Bitte beachten Sie hierzu die an den Halleneingängen zur Verfügung gestellten Kanister mit Trinkwasser.
  18. Auf dem Boden dürfen keine Tiere angeboten werden. Käfige sind mindestens in Tischhöhe aufzustellen.
  19. Die Tiere dürfen nur bei Kaufabsicht aus den Käfigen gehoben werden (bei Kindern nicht ohne Aufsicht).
  20. Die angebotenen Tiere sind ständig vom Besitzer oder einer beauftragten Person zu beaufsichtigen.
  21. Käufer haben das Marktgelände mit den gekauften Tieren unverzüglich zu verlassen oder diese am Verkaufsstand zu belassen oder in den vom Veranstalter besonders ausgewiesenen Bereichen unterzubringen.
  22. Der Verkauf von Tieren außerhalb des ausgewiesenen Marktgeländes ist nicht zulässig.