Einen Höhepunkt im jährlichen Veranstaltungskalender des Kleintierzuchtvereins Obergünzburg stellen die am Ostermontag und am 2. Weihnachtsfeiertag/Stephanstag stattfindenden Kleintiermärkte dar. Der B278 heißt hierzu alle Besucher auf dem Vereinsgelände an der Kaufbeurer Straße 14 in Obergünzburg herzlich willkommen.
Der Markt ist ab 06.00 Uhr morgens geöffnet und dauert bis ca. 12.00 Uhr. Die vorhandenen Käfige in der Ausstellungshalle (ggf. im Zelt) können von Verkäufern in Eigenregie belegt werden, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie unbedingt die Aushänge des Veranstalters hinsichtlich Käfigbelegung entsprechend Tierart und -größe!
Auf dem Marktgelände dürfen ausschließlich Kleintiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Tauben, Geflügel, Ziervögel) angeboten werden, der Auftrieb von Hunden, Katzen, Schafen, Ziegen, Klauentieren sowie sämtlichen Huftieren ist nicht gestattet. Auftriebsvoraussetzungen sowie die verbindliche Marktordnung finden Sie hier.
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls bestens gesorgt. Wer sich eher deftig verköstigen möchte, wird am Außenverkauf mit Steaks und Würsten vom Grill bedient, für den kleinen Hunger gibt es im Vereinsheim neben Wiener Würstchen auch Kaffee und Kuchen. Getränke werden an beiden Verkaufsständen angeboten.
Bitte haben Sie im Interesse der Tiere Verständnis, dass Besuchern mit Hunden der Eintritt zum Marktgelände untersagt ist. Wir weisen außerdem darauf hin, dass Rauchen innerhalb der geschlossenen Veranstaltungsräume (Ausstellungshalle) strengstens untersagt ist.
Wir sind als Veranstalter sehr darum bemüht, die Märkte zur Zufriedenheit aller Besucher auszurichten und die entsprechenden Vorkehrungen für einen reibungslosen Ablauf zu treffen. Gerade im Hinblick auf die Parkplatzsituation möchten wir im Interesse aller Marktbesucher darum bitten, den postierten Einweisern Folge zu leisten und gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen. Wir möchten Sie außerdem darum bitten, abgesperrte Bereiche (beispielsweise im Bereich des Feuerwehrhauses) unbedingt frei zu halten!
Wir wünschen allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt in Obergünzburg und danken allen Interessenten, Verkäufern und Käufern für Ihr Kommen. Unser Dank gilt außerdem der Marktgemeinde Obergünzburg sowie allen beteiligten Behörden für die Unterstützung unserer Märkte. Der Kleintierzuchtverein bedankt sich außerdem bei allen Obergünzburger Bürgerinnen und Bürgern für das entgegengebrachte Verständnis hinsichtlich des erhöhten Verkehrsaufkommens und der Umleitungssituation an den Veranstaltungstagen.
Der Auftrieb von Geflügel und Wassergeflügel ist ausschließlich aus folgenden Land- bzw. Stadtkreisen erlaubt (angrenzend Ostallgäu, siehe Karte):
Landkreise Ostallgäu, Oberallgäu, Unterallgäu, Augsburg, Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau und Garmisch-Parten-Kirchen
Stadtkreise Kempten, Kaufbeuren, Memmingen und Augsburg
WICHTIG: Bitte bringen Sie als Verkäufer von Geflügel und Wassergeflügel folgende Gesundheitsbescheinigung ausgefüllt am Markttag mit (ohne ausgefüllte und tierärztlich bestätigte Gesundheitsbescheinigung ist der Auftrieb von Geflügel und Wassergeflügel nicht gestattet):
WICHTIG: Bitte bringen Sie als Verkäufer von Kaninchen, Tauben und Ziervögeln folgendes Datenblatt ausgefüllt am Markttag mit (ohne ausgefülltes Datenblatt ist der Auftrieb von Kaninchen und Tauben nicht gestattet):
Bitte beachten Sie unbedingt die
STELLEN SIE IHREN TIEREN WÄHREND DER VERANSTALTUNG AUSREICHEND TRINKWASSER UND FUTTER ZUR VERFÜGUNG!