Geflügel aus Geflügelpest-Sperrbezirken oder Geflügelpest-Beobachtungsgebieten darf nicht auf den Markt verbracht werden. Für den Fall, dass Obergünzburg zum Zeitpunkt des Marktes in einem Geflügelpest-Sperrbezirk oder Geflügelpest-Beobachtungsgebiet liegen sollte, dürfen Geflügel und Vögel jeglicher Art nicht auf den Markt verbracht werden.
Ausländische Anbieter von Tieren benötigen zusätzlich ein vom Amtstierarzt ausgestelltes EU-Gesundheitszeugnis, das den Auftrieb der Tiere aus einem seuchenfreien Herkunftsland/-gebiet bestätigt!
Gewerblichen Anbietern ist der Zugang zum Marktgelände nur nach vorheriger Absprache mit der Marktleitung gestattet!
IMPF- UND GESUNDHEITSZEUGNISSE SIND AM EINLASS (ALS KOPIE) DER MARKTLEITUNG ZU ÜBERLASSEN! ANLIEFERERN OHNE ENTSPRECHENDE ZEUGNISSE IST DER ZUTRITT ZUM MARKTGELÄNDE UNTERSAGT!
Jubiläumsjahr 2020 - 100 Jahre KLZV B278 Obergünzburg
Festabend - TERMINVERSCHIEBUNG AUFGRUND AKTUELLER GEFÄHRDUNGSLAGE -
18.00 Uhr: Hl. Messe in der Pfarrkirche St. Martin, Obergünzburg
20.00 Uhr: Festakt Gasthaus Schwanen, Obergünzburg
Jubiläumsschau am 07. und 08. November 2020 - TERMINABSAGE AUFGRUND AKTUELER GEFÄHRDUNGSLAGE
Monatsversammlung - BIS AUF WEITERES FINDEN KEINE MONATSVERSAMMLUNGEN STATT -
jeden 1. Samstag im Monat,
20.00 Uhr im Vereinsheim
Monatsmarkt (März bis Oktober) - BIS AUF WEITERES FINDEN KEINE MONATSMÄRKTE STATT -
jeden 2. und 4. Sonntag im Monat,
08.00 - 11.00 Uhr in der Ausstellungshalle
Mit Geflügel-Verkaufsstand des SCHENK-HOFES (Tel. 0176-995 69 143) aus Friesenried