Ab Mai 2024: Kleintiermarkt am 1. Sonntag des Monats!

Monatsmärkte

Jeden 1. Sonntag des Monats findet in der Ausstellungshalle von 08.00 - 11.00 Uhr ein Kleintiermarkt mit Geflügelverkauf statt (November - April: Keine Märkte und kein Gaststättenbetrieb). Verkäufer können in den vorhandenen Käfigen ihre Kleintiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Tauben, Geflügel, Ziergeflügel) zum Verkauf anbieten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Am Stand von TC Futterstadl können Bedarfsartikel rund um die Kleintierhaltung erstanden werden.

 

Unser Vereinsheim ist an den Marktterminen ebenfalls geöffnet und bietet die Möglichkeit für eine kleine Einkehr.

 

Bitte beachten Sie diese Auftriebsbedingungen, die Ihnen bereits von unseren Großmärkten bekannt sind.

 

Auf Ihren Besuch freut sich der Kleintierzuchtverein Obergünzburg u. Umgebung e.V.

Der Auftrieb von Geflügel und Wassergeflügel ist ausschließlich aus folgenden Land- bzw. Stadtkreisen erlaubt (angrenzend Ostallgäu, siehe Karte):

 

Landkreise Ostallgäu, Oberallgäu, Unterallgäu, Augsburg, Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau und Garmisch-Parten-Kirchen

 

Stadtkreise Kempten, Kaufbeuren, Memmingen und Augsburg 

Quelle: Wikimedia Commons
Quelle: Wikimedia Commons

Bitte beachten Sie UNBEDINGT die

WICHTIG: Bitte bringen Sie als Verkäufer von Geflügel und Wassergeflügel folgende Gesundheitsbescheinigung ausgefüllt am Markttag mit (ohne ausgefüllte und tierärztlich bestätigte Gesundheitsbescheinigung ist der Auftrieb von Geflügel und Wassergeflügel nicht gestattet):

Download
Tierverkäufer Geflügel und Wassergeflügel
Gesundheitsbescheinigung Geflügel.pdf
Adobe Acrobat Dokument 61.2 KB

WICHTIG: Bitte bringen Sie als Verkäufer von Kaninchen, Tauben und Ziervögeln folgendes Datenblatt ausgefüllt am Markttag mit (ohne ausgefülltes Datenblatt ist der Auftrieb von Kaninchen und Tauben nicht gestattet):

Download
Tierverkäufer Kaninchen und Tauben
Datenblatt_Kaninchen_Tauben_Ziervögel.pd
Adobe Acrobat Dokument 50.0 KB